Ukraine-Hilfe

Auf dieser Seite bündeln wir alle Informationen zum Thema ukrainische Flüchtlinge in Hennef: aktuelle Infos, "Häufige Fragen", Links und Downloads sowie Hinweise auf ehrenamtliche Angebote.

Unterbringungsmöglichkeiten melden

Unterbringungsmöglichkeiten melden

Angebote zur Unterbringung der geflüchteten Menschen können über dieses Formular im Amt für soziale Angelegenheiten gemeldet werden.

 

Die Stadtverwaltung dankt den Bürger*innen, die private Unterkünfte anbieten. Allerdings zeigt sich, dass viele ihre Unterbringungsangebote nur für einen sehr kurzen Zeitraum zur Verfügung stellen und somit nur eine kurzfristige Lösung bieten können. Daher bittet die Stadt, dass nur Angebote, die möglichst in Verbindung mit einer längerfristigen Unterbringung stehen, gemeldet werden.

Sofern ein Bedarfsfall eintritt, meldet sich ein*e Mitarbeiter*in der Stadt bei Ihnen.


Häufige Fragen

Wenn Sie auf eine Frage klicken, öffnen sich die passenden Infos:

  • FAQ der Integrationsbeauftragten

    Ein FAQ der Integrationsbeauftragten des Bundes mit Wissenswertem für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie unter:
    https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.

     

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich als Sprachmittler*in engagieren möchte?

    Bitte wenden Sie sich an Julia Gerhards-Funke, Amt für soziale Angelegenheiten, Telefon: 02242 888 126, E-Mail julia.gerhards-funke(at)hennef.de.

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Sprachkurse für Ukrainer*innen anbieten oder besuchen möchte?

    Bitte wenden Sie sich an Julia Gerhards-Funke, Amt für soziale Angelegenheiten, Telefon: 02242 888 126, E-Mail julia.gerhards-funke(at)hennef.de.

  • Hilfen und Spenden?

    • Zur Zeit werden keine Hilfen und keine Spenden in Hennef benötigt und daher auch nicht entgegengenommen.
    • Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit, sofern nötig, gezielt zu Spenden aufrufen und dabei sehr konkret benennen, was in Hennef gebraucht wird und wie Bürger*innen  sich engagieren können .
  • Für welche ukrainischen Flüchtlinge ist die Stadt Hennef zuständig?

    • Ukrainische Flüchtlinge, die bereits in selbstorganisierten Unterkünften in Hennef untergebracht worden sind (z. B. bei Verwandten/Freunden), sollen zunächst weiterhin in den Kommunen verbleiben.
    • Schutzsuchende aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht und im späteren Verlauf an verschieden Kommunen zugewiesen
      Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum
      Gersteinring 50
      44791 Bochum
      Tel.: 02931 – 82600
      E-Mail: lea.asyl(at)bra.nrw.de 
  • Was muss ich tun, wenn ich ukrainische Flüchtlinge aufgenommen habe?

    • Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an: hilfe.ukraine(at)hennef.de.
    • Wir setzen uns mit Ihnen in Kontakt und vereinbaren einen Termin zur Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge beim Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Hennef
    • Zum Erfassungstermin bitten wir um Beachtung folgender Regelung:
      • Anwesenheit aller geflüchteten Personen
      • Zum Betreten des Rathauses müssen die 3G-Regelungen erfüllt sein
      • Alle Identifikationspapiere mitbringen (Reisepass, Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde)
  • Sie haben Kontakt zu geflüchteten Familien aus der Ukraine? Angebote der Familienberatungsstelle

    Schön, dass Sie helfen! Viele Menschen engagieren sich in dieser Zeit, um den hier ankommenden Familien Unterstützung anzubieten:

    • Ehrenamtliche Helfer*innen engagieren sich, um den Familien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
    • Gastfamilien nehmen geflüchtete Familien bei sich auf und bieten ihnen einen Schutzraum.
    • Kitas und Schulen stellen zusätzliche Betreuungsangebote für die betroffenen Kinder zur Verfügung.

    Die Familienberatungsstelle der Stadt Hennef möchte Sie bei Ihrem Engagement gerne unterstützen!

    Angebote der Familienberatungsstelle

    • Beratung von Gastfamilien
    • Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen im Umgang mit belasteten Eltern und deren Kindern
    • auf Wunsch Gruppenangebote als Forum für ehrenamtlich Tätige und Gastfamilien
    • Beratung von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen und Schulen

    Bitte sprechen Sie uns an! Das Team der Familienberatungsstelle bietet Ihnen beraterische, psychologische und therapeutische Unterstützung an.

    • Wer ist schutzberechtigt?

      • Ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24.02.2022 im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine vertrieben worden sind
      • Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die seit dem 24.02.2022 aus der Ukraine fliehen mussten und nicht in Ihre Heimatländer zurückkehren können (z.B.: Asylbewerber, Bereits anerkannte Flüchtlinge)
      • Familienmitglieder der o. a. beiden Gruppen, sofern die Familie bereits in der Ukraine bestand.

       

    • Was müssen ukrainische Flüchtlinge tun, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

      • Die Gruppe der schutzberechtigten Personen (siehe oben) sollte sich nach Eintreffen und Verbleib in Hennef umgehend bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises melden, um eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG zu beantragen:
        E-Mail: ukraine(at)rhein-sieg-kreis.de  
        Tel.: 02241/13-3990
        Erreichbarkeit: montags bis freitags 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr  
        ---------------------
        Weitere Hinweise zum Aufenthalt auf der Website des Rhein-Sieg-Kreises: Hilfe für Menschen aus der Ukraine | Rhein-Sieg-Kreis.
    • Welche Leistungen erhalten ukrainische Flüchtlinge?

      • Die Gruppe der schutzberechtigten Personen, welche in Privathaushalten in Hennef untergebracht worden sind, können nach Erfassung beim Amt für soziale Angelegenheiten (siehe oben) Leistungen nach dem AsylbLG beantragen.
      • Diese umfassen den Lebensunterhalt und die Krankenhilfe
      • Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die melderechtliche Erfassung in Hennef und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises (siehe vorheriger Punkt).
      • Leistungen des Jobcenters ab dem 01.06.2022
        • Ab dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beim Jobcenter Rhein-Sieg, wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung seitens der Ausländerbehörde sind. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ggf. ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
        • Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Rhein-Sieg unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
        • Damit der Übergang der Leistungsgewährung zum Jobcenter reibungslos vonstattengehen kann, werden die Menschen aus der Ukraine gebeten, die folgenden Kurzinformationen zur Kenntnis zu nehmen und die in der Sammelmappe Ukraine hinterlegten Unterlagen auszufüllen und an das Jobcenter zu übermitteln.
      • Weitere Informationen in den folgenden Dokumenten (PDF, Dateien öffnen in neuem Fenster):
    • Ist Ukrainern eine Erwerbstätigkeit erlaubt?

      • Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG, seitens der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie auf eine Überschrift klicken, öffnen sich die Infos:

    • Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine

      Sollten Sie als Familie ein unbegleitetes Kind unter 18 Jahren (UmA = "unbegleitete minderjährige Ausländer“) aus der Ukraine aufgenommen haben oder eine Aufnahme planen, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Jugendamt der Stadt Hennef aufzunehmen. Ansprechpartnerinnen sind Susanne Kurpiela (Tel.: 02242 888 410; E-Mail: susanne.kurpiela(at)hennef.de) und Stephanie May (Tel.: 02242 888 551; E-Mail: stephanie.may(at)hennef.de). Danach meldet sich eine pädagogische Fachkraft und vereinbart einen Termin mit Ihnen. 

    • Schulbesuch schulpflichtiger Kinder

      Nach Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge beim Amt für soziale Angelegenheiten und der anschließenden melderechtlichen Erfassung in Hennef werden die schulpflichtigen Kinder umgehend dem Schulverwaltungsamt der Stadt Hennef gemeldet. Diese werden sich unaufgefordert bei den Erziehungsberechtigen zwecks Einschulung melden.  

      • Haustiere aus der Ukraine schnell melden

        Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre mitgebrachten Hunde und Katzen unbedingt anmelden. Darauf weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hin.

        Bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, gibt es insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen. Wer vor dem Krieg flieht, soll natürlich nicht die regulär erforderliche Einreisegenehmigung für sein Tier beantragen müssen – darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen allerdings nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet werden.

        Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne, ist erforderlich, solange bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwut-Tierbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind.

        „Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich für die geflüchteten Menschen, die alles verloren haben und in dieser Ausnahmesituation auch zunächst auf die Nähe ihrer geliebten Tiere verzichten müssen“, sagt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises. „Selbstverständlich stehen nach den traumatisierenden Erlebnissen auch andere Dinge im Fokus. Aber die Maßnahmen, auf die sich die Bundesländer verständigt haben, sind unverzichtbar, denn eine Tollwutinfektion verläuft nahezu ausnahmslos tödlich – für Tier und Mensch.“

        Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch kann unter rhein-sieg-kreis.de/ukraine heruntergeladen werden.

        Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle geflüchteten Tierhalterinnen und Tierhalter, das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an veterinaeramt(at)rhein-sieg-kreis.de zu senden. Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten.

      • Keine kostenlose Nutzung des ÖPNV im VRS-Gebiet mehr

        Bundesweit konnten Geflüchtete aus der Ukraine bislang ohne Ticket den ÖPNV nutzen. Diese Regelung läuft am 31. Mai 2022 aus. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Bundesregierung inzwischen weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen hat. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Hilfen, die auch Leistungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umfassen. Daher ist es angemessen, die Freifahrten-Regelung nun enden zu lassen. Hiermit wird eine Gleichbehandlung aller Personen in der Grundsicherung gewährleistet.

        Ab dem 1. Juni dieses Jahres steht mit dem von der Bundesregierung beschlossenen 9-Euro-Ticket eine sehr preisgünstige Alternative zur Verfügung. Der Kauf dieses Tickets berechtigt zur bundesweiten Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs. Kinder unter sechs Jahren benötigen generell kein Ticket im ÖPNV.

        Informationen zum 9-Euro-Ticket finden Sie unter: VRS : 9-Euro-Ticket.

      • Kostenlose SIM-Karten für Flüchtlinge

        Die Deutsche Telekom setzt ihre Hilfsmaßnahmen für ukrainische Geflüchtete fort: Damit diese mit ihren Familien und Freunden in der Heimat weiter in Kontakt bleiben können, bietet ihnen die Telekom Deutschland ab dem 10. Juni ein günstiges Prepaid-Angebot an. Der neue Tarif MagentaMobil Prepaid Ukraine ersetzt schrittweise die bislang als Soforthilfe zur Verfügung gestellten SIM-Karten - deren Nutzung war und ist bis zum 30. Juni befristet. Alle Nutzer der bisherigen SIM-Karten werden ab Mitte Juni per SMS über das Wechselangebot in den neuen Tarif benachrichtigt.

        Link: https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/kostenlose-sim-karten-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-650244  

        Telekomshop in Hennef
        Frankfurter Str. 68
        53773 Hennef (Sieg)

      • Gesprächsangebote der Deutschen Telefonseelsorge 

        Die Bilder, die wir aus der Ukraine sehen, sind verstörend und für manche retraumatisierend. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Deutschen Telefonseelsorge helfen rund um die Uhr, mit bedrückenden Gefühlen und Angst umzugehen. Die Hotline ist kostenfrei.

        Telefonnummer:

        • 0800 1110111
          und
        • 0800 1110222

        Internet: https://www.telefonseelsorge.de.

      • Mit Kindern über Krieg sprechen. Infos der Familienberatungsstelle

        Der Ukraine-Krieg ist zurzeit das vorherrschende Thema. Auch Kinder und Jugendliche bekommen das mit. Wie gehen Eltern oder Fachkräfte am besten damit um? Was brauchen Kinder und wie viele Informationen verkraften sie? Tipps im Download findet man hier (PDF-Datei).

      • Links und weitere Infos





      • Ehrenamtliche Angebote

        Alte PCs und Notebooks gesucht

        Der Verein dasdigidings e.V. macht alte PCs und Notebooks für Kriegsvertriebene aus der Ukraine fit. Die PCs vereinfachen Behördengänge und dienen den Kindern der Geflüchteten unter anderem für Homeschooling-Angebote ihrer ukrainischen Lehrer. Wer einen alten PC oder ein altes Notebook hat, kann diese beim Kinder- und Jugendhaus (Frankfurter Str. 144) abgeben, dort steht eine entsprechend beschriftete Box, die von 12 bis 20 Uhr zugänglich ist. Das Projekt ist eine Initiative des dasdigidings-Vereinsmitgliedes Tom Dameris.


        Kinderklamotte - Kleiderladen des Kinderschutzbundes Hennef

        Die Kinderklamotte bietet gut erhaltene Kinderkleidung (Größen 56 bis 164) und Schuhe an. Außerdem Spielsachen, Bilderbücher, Schlafsäcke, Bettwäsche und vieles mehr.
        Derzeit werden keine Sachspenden benötigt!

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
        • Mittwoch: 15 Uhr bis 16:30 Uhr
        • In den Schulferien NRW ist der Kleiderladen geschlossen.

        CDU Kleiderstube Hennef

        Derzeit werden keine Sachspenden benötigt!

        Öffnungszeiten

        • Dienstag und Donnerstag von 15 Uhr bis 17:30 Uhr
        • Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr